ARKTIS REISEN SCHEHLE

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Führerschein:
Für EU-Bürger reicht der international zugelassene, normale Führerschein aus. (Hinweis für deutsche Staatsbürger: Der alte „graue“ Führerschein gilt auch.).

Strassenverhältnisse:
Die Ringstraße (Nationalstraße 1) führt rund um die Insel, ist ca. 1.400 km lang und auch die wichtigste Straße des Landes. Sie kann mit jedem Fahrzeug befahren werden, ist aber nicht durchgehend asphaltiert. Sämtliche Berg- und Hochlandstraßen sind nur geschottert, deren Schotterdecke häufig lose ist. Besondere Verkehrsschilder warnen vor Gefahrenstellen (z. B. einspurige Brücke, Kuppe usw.) allerdings ohne Aufforderung zur Geschwindigkeitsreduzierung. Passen Sie daher bitte Ihr Fahrtempo den unterschiedlichen Straßenverhältnissen an.

Nach gesetzlichen Vorschriften müssen die Scheinwerfer Tag und Nacht eingeschaltet sein. Das Fahren außerhalb der Straßen oder markierter Pisten ist in Island generell verboten. Sowohl auf den Vorder-, als auch auf den Rücksitzen besteht Anschnallpflicht für die Insassen. Isländische Gesetze untersagen das Fahren unter Alkoholeinfluß.

Die Höchstgeschwindikeit außerhalb Ortschaften beträgt meist 80, innerhalb Ortschaften meist 50  Stundenkilometer.

Tankstellen:
In Reykjavík und näherer Umgebung sind die meisten Tankstellen tägl. bis 23.30 Uhr servicebereit. In anderen Landesteilen, wo Zapfsäulen teilweise privat betrieben
werden, sind Servicezeiten variabel. Nach Geschäftsschluß sind an den meisten Tankstellen in und bei Reykjavík sowie in größeren Ortschaften Selbstbedienungs-Zapfsäulen einsatzbereit, die sowohl Banknoten als auch Guthaben- und/oder Kreditkarten annehmen. 

Befahrbarkeit der Hochlandpisten:
Die Hochlandpisten sind nicht das ganze Jahr über befahrbar, siehe Angaben weiter unten. Allradfahrzeuge sind empfehlenswert. Einige Pisten sollten immer von mindestens zwei Fahrzeugen im Konvoi befahren werden. Vor dem Aufbruch ins Hochland sollten stets alle erreichbaren Informationen über den Straßenzustand eingeholt werden, in Reisebüros, Tourist Information-Stellen oder durch das Isländische Straßenamt Reykjavík, Tel. +354-1777, tägl. von 8.00–16.00 Uhr. Siehe auch www.road.is Eine detaillierte, aktuelle Straßenkarte ist unverzichtbar

Verkehrs- und Strassenverhältnisse:
Die meisten Hochlandstrassen und -pisten sind Schotterstrassen. Die Oberfläche der Schotterstraßen ist meistens locker, die Banketten sind häufig nachgiebig. Ausweichmanöver sollten bei unbefestigten Strassen mit höchster Vorsicht und bei niedriger Geschwindigkeit vorgenommen werden. Hier besteht erhöhte Unfallgefahr. Hochlandstrassen und –pisten sind in der Regel schmal (einspurig) und daher für rasches Fahren ungeeignet. Dies gilt auch für einspurige Brücken. Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Es empfiehlt sich, wegen der rauen Oberfläche der Hochlandstrassen und -pisten sowie der vielen Windungen großzügige Fahrzeiten einzurechnen. Auskunft über Straßenverhältnisse: Tel. +354-1777, täglich 8–16 Uhr, Homepage: www.road.is. Die Gesamtlänge der Ringstraße (Nationalstraße 1) beträgt 1.339 km. Höchstgeschwindigkeit in Siedlungen beträgt 50 km/Std., auf Schotterstraßen 80 km/Std. und auf Asphaltstraßen 90 km/Std.

Zollvorschriften:
Bei der Einreise nach Island dürfen pro Person 3 Kilo originalverpackte Lebensmittel im Wert von max. 150 EUR eingeführt werden; Fleisch kann nur als Vollkonserve mitgebracht werden. Auskunft erteilt das isländische Zollamt, Tel.: +354-560-0300. www. tollur.is